Einlagensicherung – Was geschützt ist und was nicht
Was passiert mit deinem Geld und sonstigen Vermögenswerten, wenn deine Bank pleitegeht? Die Antwort auf diese wichtige Frage führt uns zum Thema dieses Blogbeitrags. Durch die Einlagensicherung ist nämlich ein Teil deines Vermögens abgesichert.
Wie hoch das abgesicherte Vermögen ist, hängt u. a. davon ab, wie deine finanzielle Situation ist und davon, ob deine Bank nur die gesetzliche Einlagensicherung oder auch eine freiwillige Sicherung betreibt.
Gesetzliche Einlagensicherung betrifft alle Kunden und deren Guthaben
Die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 € gilt für jeden Kunden pro Bank. Ehepaare oder andere Personen mit einem Gemeinschaftskonto erhalten eine gesetzliche Einlagensicherung in doppelter Höhe.
Diese Sicherung gilt für Guthaben; also Geld, das auf einem Konto gehalten wird: Festgeldkonten, Tagesgeldkonten, Girokonten und Geschäftskonten. Wertpapiere sind hiervon nicht betroffen, da diese von deiner Bank nur verwahrt werden und bei der Pleite einer Bank problemlos auf eine andere Bank übertragen werden können.
Laut Bundesfinanzministerium führen gewisse Sachverhalte zu einer Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 € auf 500.000 €. Die Auszahlung größerer Summen aufs Konto (z. B. durch den Verkauf einer Privatimmobilie) führt zu einem 6 Monate lang erhöhten Schutz.
Vorgeschrieben ist ein System zur Einlagensicherung mit der Höhe von mind. 100.000 € staatlich und gesetzlich. Dabei setzte der Staat eine europäische Einlagensicherungsrichtlinie um, zu dessen Umsetzung er verpflichtet war.
Um am Bankensystem Deutschlands zu partizipieren, ist jede Bank gemäß Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) verpflichtet, die gesetzliche Einlagensicherung einzuhalten. Hierbei organisieren sich die Banken innerhalb ihrer Bankengruppe größtenteils selbstständig. Es existieren vier Bankengruppen:
- private Banken
- öffentliche Banken
- Sparkassen
- Kreditgenossenschaften
Nur staatliche Einlagensicherung, keine EU-Einlagensicherung
Häufig ist von einer europäischen Einlagensicherung / EU-Einlagensicherung die Rede. Es existiert allerdings kein einheitliches europäisches Sicherungssystem. Die überarbeitete europäische Einlagensicherungsrichtlinie vom April 2014 ist die einzige einheitliche Vorschrift.
Die Richtlinie schreibt den Staaten vor, eine staatliche Einlagensicherung in besagter Höhe von 100.000 € einzurichten. Dies führt dazu, dass beispielsweise die französische Einlagensicherung der deutschen ähnelt.
Dank den einheitlichen Vorschriften zur Einlagensicherung in der EU ist es einfacher geworden, grenzüberschreitende und große Banken im Falle eines Bankrotts innerhalb der EU einheitlicher zu behandeln. Auch Maßnahmen zur besseren Bewachung der Banken wurden ergriffen.
Nationale Organisation der Banken in der gesetzlichen Einlagensicherung
Was europäisch vorgeschrieben und auf staatlicher Ebene in nationales Gesetz formuliert wurde, müssen die Banken selbstständig organisieren. Hierzu gibt es Verbände. Die Zugehörigkeit einer Bank zu einem der Verbände richtet sich nach der Art der Bank.
Auf der einen Seite gibt es die privaten Banken, auf der anderen die öffentlichen. Diese beiden Bankengruppen werden um die Sparkassen als dritte Gruppe ergänzt. Zuletzt bilden die Genossenschaftsbanken eine weitere vierte Bankengruppe.
Schon anhand der Unterteilung in vier Bankengruppen zeichnet sich ab, dass das deutsche System zum Einlagenschutz genauso kompliziert gestrickt ist wie die deutsche Bürokratie an sich. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr eigenes exklusives Institutssicherungssystem.
Für die privaten und öffentlich-rechtlichen Banken gibt es den Verband Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Die Organisation beider Bankengruppen über diesen einen Verband ist ein Fortschritt in Sachen Einfachheit, denn bis zum 1. Oktober 2021 waren die öffentlich-rechtlichen Banken noch über eine separate Einrichtung mit dem Kürzel EdÖ organisiert.
Es verbleiben die Genossenschaftsbanken als vierte Gruppe: Wie ist die Einlagensicherung dieser Banken organisiert? Hierzu gehören u. a. die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparda-Banken an. Deren Einlagenschutz läuft wie bei der Sparkassen-Finanzgruppe über ein eigenes System.
Das Institutssicherungssystem des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. hat seit 2015 ein gemäß dem Einlagensicherungsgesetz anerkanntes Einlagensicherungssystem.
Zwischenfazit: Durchblick in der kompliziert gestrickten gesetzlichen Einlagensicherung Deutschlands
Fassen wir die komplexe Strukturierung der Einlagensicherung in Deutschland mal zusammen. Zunächst das Einheitliche: Einlagen in Höhe von 100.000 € und in Sonderfällen (bei hohem Kapitalzufluss) für sechs Monate 500.000 € sind bei Privatpersonen geschützt.
Der Einlagenschutz gilt pro Bank. Die Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto, wie es z. B. bei der Einlagensicherung für Eheleute gegeben ist, verdoppelt sich auf 200.000 € pro Bank. Pro Konto bei einer anderen Bank greift die gesetzliche Einlagensicherung also nochmals.
Nun kommt das Komplexe: Die Banken sind auf drei verschiedene Sicherungssysteme verteilt. Woher weißt du, welchem der Systeme deine Bank angehört und wo du deinen Antrag auf Auszahlung deiner Einlagen stellen sollst, falls die Bank pleitegeht?
Zum einen bietet dir unsere Tabelle unten eine Übersicht der Zugehörigkeit einiger Banken zu den Sicherungssystemen. Zum anderen – das ist viel wichtiger für dich – musst du keinen Antrag stellen, sondern wirst automatisch von der Bank und dem jeweiligen Verband zum Einlagenschutz angeschrieben.
Freiwillige weiterführende Einlagensicherung der Banken
Einigen Banken sichern die Einlagen mit höheren Beträgen als 100.000 € ab. Während die Sparkassen-Finanzgruppe und die Genossenschaftsbanken wie bei der gesetzlichen Sicherung auch bei der freiwilligen Sicherung erneut eigene Systeme haben, nutzen die privaten und öffentlich-rechtlichen Banken jeweils einen anderen Einlagensicherungsfonds.
Die privaten Banken sind im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und die öffentlich-rechtlichen Banken im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. organisiert.
Wichtig ist für die freiwilligen Einlagensicherungsfonds stets, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung kein rechtlicher Anspruch der Kunden auf eine Auszahlung besteht. Der über das Gesetz hinausgehende Schutz wird lediglich im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Fonds ausgezahlt.
Für dich bedeuten diese Informationen, dass du deine Bank nicht nur anhand der Höhe der versicherten Einlagen aussuchen solltest. Falls eine Bank über einen Einlagensicherungsfonds zusätzlich freiwillig versichert ist, ist dies zu begrüßen, jedoch kein alleiniger Indikator für die Entscheidung über eine Kontoeröffnung bei dieser Bank.
Die 3 wichtigsten Tipps, damit du deine Einlagen richtig sicherst!
Die private Einlagensicherung stellt eine Herausforderung dar, wenn du in einem finanzschwachen Staat lebst oder ein höheres Vermögen als 100.000 € hast. Für diese beiden Fälle und im Allgemeinen sind dir die folgenden 3 Ratschläge eine Hilfe, um deine Einlagensicherung zu optimieren.
Es bietet sich an, die Einlagensicherung auf mehreren Konten auszunutzen. Wer 300.000 € Vermögen hat, kann dieses auf drei Konten bei drei verschiedenen Banken verteilen. Dieser Schutz als erster Tipp dient als Basis für eine adäquate Absicherung bei höheren Vermögen.
Dabei lohnt es sich, Konten ausschließlich bei jenen Banken zu eröffnen, die ihren Hauptsitz in Staaten mit hoher Finanzkraft haben. Denn wenn wirklich ein Großteil des Bankensystems kollabiert, müssen die Staaten als Kapitalgeber bei der Einlagensicherung in die Bresche springen.
Es ist damit zu rechnen, dass bei einer umfassenden Bankenpleite nur Staaten mit hoher Finanzkraft zur Anlegerentschädigung imstande sein werden. Diesen Staaten gehören laut den Rating-Agenturen S&P, Moody’s und Fitch insbesondere die folgenden an:
- Deutschland
- Luxemburg
- Niederlande
- Schweden
- Norwegen
- Österreich
- Frankreich
Zusätzlich zur Eröffnung von Konten bei Banken mit Hauptsitz in finanzstarken Ländern und der Verteilung hoher Vermögen auf mehrere Konten – unsere zwei Tipps bisher – kannst du darauf achten, welche Bank an einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds teilnimmt.
Tipp 3 ist, dass du die Banken mit soliden Finanzen und Teilnahme an freiwilligen Einlagensicherungsfonds favorisierst. Eine finanziell konsolidierte Bank wird – wenn überhaupt – als letzte pleitegehen und zuvor vom Staat mit aller Macht am Leben erhalten werden.
Tabelle: Übersicht der Zugehörigkeit einzelner Banken zu den Sicherungssystemen
Sicherungssystem vom Verband… | Dem jeweiligen Sicherungssystem zugehörige Einlagensicherungen |
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Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) einige der rechts genannten Banken sind öffentlich-rechtlich und waren bis zum 1. Oktober 2021 über die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) organisiert | DKB Einlagensicherung (Deutsche Kreditbank) ING Einlagensicherung / ING DIBA Einlagensicherung Bank of Scotland Einlagensicherung Einlagensicherung Commerzbank comdirect Einlagensicherung N26 Einlagensicherung Consors Einlagensicherung / Consorsbank Einlagensicherung Einlagensicherung Deutsche Bank Einlagensicherung Postbank Sutor Bank Einlagensicherung Baader Bank Einlagensicherung Onvista Einlagensicherung Santander Einlagensicherung Solaris Einlagensicherung TARGOBANK Einlagensicherung BMW Bank Einlagensicherung VW Bank Einlagensicherung Grenke Bank Einlagensicherung Cosmosdirekt Einlagensicherung Norisbank Einlagensicherung Bank11 Einlagensicherung |
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe | Sparkasse Einlagensicherung Landesbausparkassen Landesbanken Deka Bank Einlagensicherung und weitere… |
Sicherungseinrichtung für Genossenschaftsbanken des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (auch: BRV Sicherungseinrichtung) | Raiffeisenbank Einlagensicherung Volksbank Einlagensicherung Schwäbisch Hall Einlagensicherung GLS Bank Einlagensicherung Sparda Bank Einlagensicherung und weitere… |
Achtung! Auf der offiziellen Website der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) sind die Aussagen aktuell (Stand: 12.10.2021) noch nicht an die Reform vom 1. Oktober 2021 angepasst; dort ist geschrieben, dass die Einlagensicherung der öffentlich-rechtlichen Banken im VOEB organisiert ist.
Wie auf der Website des VOEB nachzulesen ist, erfolgt mittlerweile die Einlagensicherung für private und öffentliche-rechtliche Banken nur über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Somit entspricht diese Tabelle der aktuellen Situation.
Andere Banken, die in der Tabelle nicht gelistet sind, sind entweder klein und regional oder aber mit Hauptsitz im Ausland. Dies trifft beispielsweise auf Revolut und die Renault Bank zu. Also ist die Revolut Einlagensicherung und Renault Bank Einlagensicherung über Lettland bzw. Frankreich organisiert.
Eine Besonderheit ergibt sich bei der Holvi Einlagensicherung: Die Bank Holvi selbst betreibt keine Einlagensicherung, sondern lässt dies durch Partnerbanken durchführen. Weil die Gelder der Kunden vom Eigenkapital getrennt und die Partnerbanken in Europa ansässig sind, ist ein ausreichender Einlagenschutz vorhanden.
FAQ-Bereich mit Einzelfragen zur Einlagensicherung
Für welche Konten gilt die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung gilt fürs Girokonto, Festgeldkonto und Tagesgeldkonto. Bei einem Fremdwährungskonto greift der Einlagenschutz, sofern es auf Euro lautet. Auch Sparbriefe sind gesichert.
Wie sicher ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Bis 100.000 € ist die Sicherung gesetzlich verpflichtend. Da bei mangelnder Zahlungsfähigkeit einer Bank der Staat die Kunden ausbezahlen muss, ist die gesetzliche Einlagerung trotz gesetzlicher Verpflichtung nur dann wirklich sicher, wenn du ein Konto bei einer Bank mit Hauptsitz in einem finanzstarken Land hast.
Wie lange dauert die Auszahlung der Anlegerentschädigung?
Des Gesetzes wegen ist die Auszahlung der Anlegerentschädigung bei der gesetzlichen Einlagensicherung innerhalb von 7 Tagen verpflichtend. Dieser Zeitraum beginnt ab der Feststellung des Entschädigungsfalls.
Wie es manchmal der Fall ist, können auch hier Vorstellungen, Vorschriften und Realität auseinanderdriften. Der Fall der Greensill Bank-Einlagensicherung, bei dem am 16. März 2021 der Entschädigungsfall festgestellt wurde, zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand.
Einige der Kunden mussten mehrere Wochen warten, bis sie ihr Geld ausgezahlt erhielten. Letzten Endes jedoch griff die Greensill Bank-Einlagensicherung und belegt somit die hohe Sicherheit der gesetzlichen Einlagensicherung in einem finanzstarken Staat wie Deutschland.
Wann greift der erhöhte Einlagenschutz von 500.000 €?
Damit die Einlagensicherung sich auf 500.000 € erhöht, muss ein besonderes Lebensereignis des Kontoinhabers vorliegen, das in Verbindung mit der Überweisung eines hohen Betrages auf sein Konto verknüpft ist. Zu diesem Lebensereignissen gehören u. a.:
- Verkauf einer privat genutzten Immobilie
- Scheidung
- Renteneintritt
- Pflegebedürftigkeit
- Behinderung
Kunden von Banken sind dazu verpflichtet, den erhöhten Anlagenschutz zu begründen. Dann wird nach dem Einlagensicherungsgesetz die Höhe der Einlagensicherung auf 500.000 € erhöht – für die Dauer von 6 Monaten nach Zufluss des Geldes aufs Konto des Kunden.
Ist die Einlagensicherung pro Konto oder pro Person?
Die Einlagensicherung ist pro Person bei einer Bank. Somit ist es sinnvoll, mehrere Konten und jedes der Konten jeweils bei einer anderen Bank zu eröffnen. Die Eröffnung mehrerer Konten bei einer Bank auf eine Person ergibt jedoch keinen höheren Schutz.
Fazit
Die Einlagensicherung greift immer bis 100.000 € Guthaben. Wer mehr Geld hat, sollte es gewinnbringend anlegen oder auf mehrere Konten bei verschiedenen Banken verteilen. Für die größtmögliche Sicherheit bietet es sich an, ausschließlich Konten bei Banken zu eröffnen, die ihren Sitz in einem Staat mit gutem Bonitätsrating haben.
Von der Einlagensicherung sind keine Wertpapiere betroffen. Dies ist insofern unwichtig, als dass Depot-Anbieter die Wertpapiere ohnehin nur verwahren und Wertpapiervermögen im Falle einer Bankenpleite stets sicher ist.
In Anbetracht der Inflation und der begrenzten Reichweite der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Anlage des ungenutzten Geldes der sicherste Weg, um sein Vermögen zu schützen, zu bewahren und zu vermehren.